1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Lieferungen des
Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens
mit der Durchführung der Leistung/ Teilleistung gelten diese
Bedingungen
als angenommen.
1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten
ausschließlich.
Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden
gelten
nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich
ihrer
Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann,
wenn
der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden
Bestimmungen
abweichender Bedingung des Kunden die Leistung an den Kunden
vorbehaltlos
erbringt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind
nur
wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Anbieters sind
freibleibend
und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in
Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges
bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung
des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen
oder Nebenabreden.
2.2 Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht
befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen
zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
3 Obliegenheiten und Pflichten des
Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die
jeweiligen Projektdaten
gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten.
3.2 Der Kunde versichert, dass er mit den
Inhalten
des Auftrages an den Anbieter nicht gegen geltendes Recht, insbesondere
Verletzung von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und sonstigen
Kennzeichnungsrechten,
Wettbewerbs- und weitere Persönlichkeitsrechte, sowie etwaigen
Vereinbarungen
mit Dritten verstößt.
3.3 Verstößt der Kunde gegen diese
Pflicht,
ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des
dem Anbieters entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur
Freihaltung
und Freistellung der Anbieter von Schadensersatz und
Aufwendungsersatzansprüchen
Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet.
Sonstige
Ansprüche des Anbieters zu einer außerordentlichen
Kündigung,
bleiben unberührt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die
Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsprüfungs- und
-verteidigungskosten
(Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen.
Hierbei
kann der Anbieter seinen Rechtsanwalt frei wählen und ist nicht an
Weisungen des Kunden gebunden. Auf Verlangen hat der Kunde im
Einzelfall
auf erste Anforderung dem Anbieter unter Vorlage etwaiger in Rechnung
gestellter
Kostenvorschüsse, diese Beträge unverzüglich zu zahlen.
4 Einräumung von Rechten
4.1 Der Kunde gewährt dem Anbieter das
zeitlich
auf die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung, bzw.
Beratungs-,
Serviceleistungen, nicht übertragbare, nicht ausschließliche
Recht, die Projektdaten zum Zwecke dieses Vertrages
uneingeschränkt
zu nutzen.
4.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen
und
sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und
Urheberrechte
vor.
5 Preise, Zahlungsfälligkeit und
Zahlungsverzug
5.1 Die Kosten der Lieferungen und Leistungen
ergeben
sich jeweils aus einzeln ausgefertigten Verträgen. Die
Vergütungen
ergeben sich ebenfalls aus den einzelnen Verträgen. Ist nichts
anderes
vereinbart, gilt die dem Vertrag beigefügte Preisliste.
5.2 Die Preisliste kann laufend aktualisiert
werden.
Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen
Preise und werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Die Aktualisierung
wird dem Kunden mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt.
Für
den Fall der Preiserhöhung im Rahmen von Beratungs-, Service und
Supportleistungen
hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum
Beginn
der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche
Kündigungsrecht muss spätestens 1 Woche vor Beginn der
Erhöhung
schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der
Kündigung
zählt der Eingang beim Anbieter. Für
Entwicklungsaufträge
fest vereinbarte Preise bleiben bis zu 12 Monate unberührt. Danach
hat der Anbieter das Recht die Preise im laufenden Projekt entsprechend
der aktuellen Preisliste anzupassen.
5.3 Einmalig anfallende Kosten sind vom
Kunden spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung, bzw. abgeschlossenen
technischen
Installation zu zahlen.
5.4 Die Vergütungen für die
Anbieterleistungen
wird dem Kunden entsprechend des jeweilige 10 Tagen nach dem
Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig.
5.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung
fälliger
Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen
Zentralbank
p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche
des
Anbieter, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist
nicht ausgeschlossen.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter
berechtigt
sein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB dadurch
auszuüben,
dass er nach Eintritt des Verzuges dem Kunden schriftlich mitteilt,
dass
er bei weiterem Zahlungsausfall innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des
vorerwähnten
Schreibens die Erfüllung dieses Vertrages bis zur
vollständigen
Zahlung des Rückstandes vorübergehend einstellt und den
Zugang
des Kunden zu Projektdaten ohne Vorankündigung sperren lassen
wird.
Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes befreit den
Kunden
nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten,
insbesondere
der Vergütungszahlung.
5.7 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach
seinem
Ermessen berechtigt, die Stellung von Sicherheiten (z.B.:
selbstschuldnerische,
unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer
deutschen
Großbank) in Höhe von 2/3 der Projektvergütung zu
verlangen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und der
vollständigen
Abrechnung wird die Sicherheit zurückgegeben.
5.8 Gegen Ansprüche des Anbieters kann
der Kunde
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen
aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für
die
Zurückbehaltung von Zahlungen.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Anbieter behält sich das
Eigentum an
allen gelieferten Leistungen bis zur Erfüllung aller Forderungen
aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, diese
gelieferten Dienstleistungen
im ordentlichen Geschäftsvorgang zu veräußern, solange
er seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsverbindungen
rechtzeitig
nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsleistungen weder
verpfänden
noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte
des
Anbieters beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsleistungen zu
sichern.
6.3 Eine etwaige Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsleistungen
nimmt der Kunde stets für den Anbieter vor. Wird die
Vorbehaltsware
mit anderen, nicht den Anbieter gehörenden Gegenständen
verarbeitet
oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an
der
neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
zu
den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt
der Verarbeitung oder Vermischung.
6.4 Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsleistungen hat der Kunde den Anbieter
unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen
zu unterrichten. Dies auch für Beeinträchtigungen sonstiger
Art.
6.5 Der Anbieter wird die ihm zustehenden
Sicherheiten
insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten
Leistungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent
übersteigt.
7 Vertragsdauer und -kündigung
7.1 Sofern ein Vertrag für Beratungs-,
Serviceleistungen
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, kann dieser frühestens
nach
Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages von jeder
Partei
durch schriftliche Erklärung innerhalb einer Frist von sechs
Wochen
zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer
bestimmten
Laufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der
vereinbarten Laufzeit kündbar. Nach Ablauf der Laufzeit kann er
unter
Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt
werden.
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den
Eingang
der schriftlichen Mitteilung an und nicht auf die Absendung.
7.2 Eine Klausel für die
außerordentliche
Kündigung für Entwicklungsaufträge und Lieferungen wird
im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder
grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung bei Verzug,
anfänglichem
Unvermögen und nachträglicher Unmöglichkeit.
8.2 Der Anbieter haftet für den
verschuldeten
Verlust oder die Beschädigung der in seinen Räumlichkeiten
untergestellten
Geräte und Ausrüstungen des Kunden, es sei denn, dass der
Verlust
oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die
Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für
unvorhergesehene,
unvermeidbare und außergewöhnliche Störungen aufgrund
höherer
Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich
dem
Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen,
Arbeitskämpfe
oder Leistungsunterbrechungen und -ausfälle bei Zulieferern.
8.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
der Anbieter
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche
Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des
Anbieters
ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden
begrenzt.
9 Datenschutz, -austausch
9.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33
BDSG sowie
des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine
Bestandsdaten
(Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die
sich
aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der
Anbieter
zur Erbringung der angebotenen Dienste der Leistung Dritter bedient,
ist
er berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, sofern dies für die
Sicherstellung
des Betriebs erforderlich ist. Im übrigen sichern die Parteien zu,
die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und ihnen zur
Kenntnis
gelangte Geschäfts- oder Betriebsdaten geheimzuhalten. Diese
Verpflichtung besteht auch für den Zeitraum von zwei Jahren
über
das Ende dieses Vertragesverhältnisses hinaus.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Für sämtliche Verträge
gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten
die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird
ausschließlich Ilmenau als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist
Ilmenau.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages
unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später
eintretenden
Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt
eine
Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im
Hinblick
auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt
hätten,
sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für Lücken
dieses Vertrages.
Stand: 07/2005
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