Allgemeine Geschäftsbedingungen

des AMESYS - Ingenieurbüros
Industrie- und Gewerbepark 7
D-07426 Königsee
- nachfolgend als Anbieter benannt -

1   Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Lieferungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Durchführung der Leistung/ Teilleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2 Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3 Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Projektdaten gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten. 
3.2 Der Kunde versichert, dass er mit den Inhalten des Auftrages an den Anbieter nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Verletzung von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichnungsrechten, Wettbewerbs- und weitere Persönlichkeitsrechte, sowie etwaigen Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
3.3 Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieters entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung der Anbieter von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche des Anbieters zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsprüfungs- und -verteidigungskosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen. Hierbei kann der Anbieter seinen Rechtsanwalt frei wählen und ist nicht an Weisungen des Kunden gebunden. Auf Verlangen hat der Kunde im Einzelfall auf erste Anforderung dem Anbieter unter Vorlage etwaiger in Rechnung gestellter Kostenvorschüsse, diese Beträge unverzüglich zu zahlen.

4 Einräumung von Rechten
4.1 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung, bzw. Beratungs-, Serviceleistungen, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die Projektdaten zum Zwecke dieses Vertrages uneingeschränkt zu nutzen.
4.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor.

5 Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
5.1 Die Kosten der Lieferungen und Leistungen ergeben sich jeweils aus einzeln ausgefertigten Verträgen. Die Vergütungen ergeben sich ebenfalls aus den einzelnen Verträgen. Ist nichts anderes vereinbart, gilt die dem Vertrag beigefügte Preisliste.
5.2 Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Kunden mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall der Preiserhöhung im Rahmen von Beratungs-, Service und Supportleistungen hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter. Für Entwicklungsaufträge fest vereinbarte Preise bleiben bis zu 12 Monate unberührt. Danach hat der Anbieter das Recht die Preise im laufenden Projekt entsprechend der aktuellen Preisliste anzupassen.
5.3 Einmalig anfallende Kosten sind vom Kunden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung, bzw. abgeschlossenen technischen Installation zu zahlen.
5.4 Die Vergütungen für die Anbieterleistungen wird dem Kunden entsprechend des jeweilige 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieter, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.
5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt sein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB dadurch auszuüben, dass er nach Eintritt des Verzuges dem Kunden schriftlich mitteilt, dass er bei weiterem Zahlungsausfall innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des vorerwähnten Schreibens die Erfüllung dieses Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Rückstandes vorübergehend einstellt und den Zugang des Kunden zu Projektdaten ohne Vorankündigung sperren lassen wird. Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes befreit den Kunden nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere der Vergütungszahlung.
5.7 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach seinem Ermessen berechtigt, die Stellung von Sicherheiten (z.B.: selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank) in Höhe von 2/3 der Projektvergütung zu verlangen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und der vollständigen Abrechnung wird die Sicherheit zurückgegeben.
5.8 Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen gelieferten Leistungen bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
6.2 Der Kunde ist berechtigt, diese gelieferten Dienstleistungen im ordentlichen Geschäftsvorgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsverbindungen rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsleistungen weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Anbieters beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsleistungen zu sichern.
6.3 Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsleistungen nimmt der Kunde stets für den Anbieter vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht den Anbieter gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.
6.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsleistungen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
6.5 Der Anbieter wird die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Leistungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

7 Vertragsdauer und -kündigung
7.1 Sofern ein Vertrag für Beratungs-, Serviceleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, kann dieser frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages von jeder Partei durch schriftliche Erklärung innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündbar. Nach Ablauf der Laufzeit kann er unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der schriftlichen Mitteilung an und nicht auf die Absendung.
7.2 Eine Klausel für die außerordentliche Kündigung für Entwicklungsaufträge und Lieferungen wird im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.

8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung bei Verzug, anfänglichem Unvermögen und nachträglicher Unmöglichkeit.       
8.2 Der Anbieter haftet für den verschuldeten Verlust oder die Beschädigung der in seinen Räumlichkeiten untergestellten Geräte und Ausrüstungen des Kunden, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Störungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe oder Leistungsunterbrechungen und -ausfälle bei Zulieferern.
8.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9 Datenschutz, -austausch
9.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der angebotenen Dienste der Leistung Dritter bedient, ist er berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Im übrigen sichern die Parteien zu, die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und ihnen zur Kenntnis gelangte Geschäfts- oder Betriebsdaten geheimzuhalten.  Diese Verpflichtung besteht auch für den Zeitraum von zwei Jahren über das Ende dieses Vertragesverhältnisses hinaus.

10 Schlussbestimmungen
10.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Ilmenau als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Ilmenau.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.
Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

Stand: 07/2005

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